Aufwendungen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die im Haushalt des Steuerzahlers erbracht werden, sind steuerbegünstigt. Auf Antrag ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens um 4.000 €. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist, dass der Steuerzahler von einem selbstständig tätigen Dienstleister eine Rechnung erhalten hat […]