17. März 2016
Für den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist Voraussetzung, dass die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesen werden können und die Zahlungen auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt sind. Diese Nachweise muss der Steuerzahler aber nur vorlegen, wenn das Finanzamt ihn hierzu ausdrücklich auffordert. Die verheirateten Kläger waren in den […]

